Eignungsnachweis
für Popularmusik (ENP)
Der Eignungsnachweis
ist die erste Stufe einer kirchenmusikalischen Qualifikation in der
Evangelischen Kirche von Kurhessen-Waldeck. Er ist für nebenamtliche Ensembleleiter/innen und Pianisten/innen bzw.
Gitarristen/innen gedacht und berechtigt zur entsprechenden Bezahlung nach den
landeskirchlichen Vergütungsrichtlinien (Vergütungsgruppe III) für die
Tätigkeit als Ensembleleiter/in (vokal und instrumental) im
popularmusikalischen Bereich und für musikalische Gottesdienst- gestaltung mit
Klavier (auch Keyboards) oder Gitarre. Er wird als Prüfung abgenommen. Diese
wird in der Kirchenmusikalischen Fortbildungsstätte abgelegt – in der Regel in
Form der Zwischenprüfung im C-Kurs für Popularmusik.
PRÜFUNGSANFORDERUNGEN
Klavier bzw. Gitarre
Anwendung verschiedener
Stilarten auf zwei vorbereitete Songs (inkl. Intro,
Ending, Bassübergänge, Vorhaltakkorde, Zusatztöne, Fremdbässe, Umdeutungen
etc.)
Anwendung verschiedener Stilarten auf unvorbereitete Songs
Spiel eines
popularmusikalischen Vortragsstücks
Instrumentenkunde
Bauweise
und Verwendung verschiedener Typen von Tasteninstrumenten bzw. Gitarren.
Chorleitung
Chorische Stimmbildung
Einstudieren
und Dirigieren eines leichten Chorstücks (Vorbereitungszeit mind. 4 Tage)
Harmonielehre
Analyse eines Songs mit Akkordsymbolen
(Stufen und Funktionen)
Harmonisation
eines Songs
Gehörbildung
einstimmig-melodisch
Akkordfolgen
rhythmisch-einstimmig
Musikgeschichte
Kenntnis
der wichtigsten Stilbereiche der Popularmusik und ihrer Geschichte
Gottesdienstkunde (Liturgik)
Aufbau der
Gottesdienste und des Kirchenjahres
Gesangbuchkunde (Hymnologie)
Epochen des Kirchenlieds im Überblick
Aufbau des Evangelischen Gesangbuchs
Kenntnis
der wichtigsten popularmusikalischen kirchlichen Liedgattungen
Ausbildung
Die
Ausbildung findet in der Regel im Rahmen des C-Kurses für Popularmusik statt.
Zulassung
Für die Zulassung zur Prüfung ist in der
Regel die Teilnahme am C-Kurs Popularmusik der Evangelischen Kirche von
Kurhessen-Waldeck oder eines vergleichbaren Kurses erforderlich.
An Unterlagen werden benötigt:
– übliche Personalangaben (Vor- und
Nachname, Adresse, Geburtsdatum und –ort)
–
Bescheinigung eines/r Gemeindepfarrers/in über die Vertrautheit mit dem
Gottesdienst und dem Gemeindeleben
Prüfungsgebühr
€ 25,–
(Stand 2006)
Zeugnis
Das Zeugnis enthält die Benotung für
– Klavier- bzw. Gitarrenspiel
– Instrumentenkunde (Klavier bzw. Gitarre)
– Chorleitung
– Harmonielehre
– Gehörbildung
– Musikgeschichte
– Gottesdienstkunde (Liturgik)
– Gesangbuchkunde (Hymnologie)
Das Zeugnis enthält keine Gesamtnote.
Die Prüfung ist
bestanden, wenn im Fach Klavier bzw. Gitarre und in Chorleitung mindestens die
Note “ausreichend” und in den übrigen
Fächern nicht mehr als zweimal die Note “ungenügend” erzielt wurde.
Ist
die Prüfung aufgrund der Note "ungenügend" in einem oder mehreren der
oben genannten Hauptfächer nicht bestanden, so kann dieses Fach/können diese
Fächer bei einem zweiten Prüfungstermin
wiederholt werden; dieser darf nicht später als 12 Monate nach dem ersten
Prüfungstermin liegen.
Ist
die Prüfung aufgrund drei- oder mehrmaliger Vergabe der Note
"ungenügend" in den übrigen Fächern nicht bestanden, so kann sie in
einzelnen Fächern wiederholt werden, bis
die Gesamtzahl der mit "ungenügend" benoteten Fächer nicht mehr
als zwei beträgt. Die Prüfung muß
spätestens 12 Monate nach der ersten Prüfung abgeschlossen sein.