Eignungsnachweis für Popularmusik (ENP)

Der Eignungsnachweis ist die erste Stufe einer kirchenmusikalischen Qualifikation in der Evangelischen Kirche von Kurhessen-Waldeck. Er ist für nebenamtliche Ensembleleiter/innen und Pianisten/innen bzw. Gitarristen/innen gedacht und berechtigt zur entsprechenden Bezahlung nach den landeskirchlichen Vergütungsrichtlinien (Vergütungsgruppe III) für die Tätigkeit als Ensembleleiter/in (vokal und instrumental) im popularmusikalischen Bereich und für musikalische Gottesdienst- gestaltung mit Klavier (auch Keyboards) oder Gitarre. Er wird als Prüfung abgenommen. Diese wird in der Kirchenmusikalischen Fortbildungsstätte abgelegt – in der Regel in Form der Zwischenprüfung im C-Kurs für Popularmusik.

PRÜFUNGSANFORDERUNGEN

Klavier bzw. Gitarre

Anwendung verschiedener Stilarten auf zwei vorbereitete Songs (inkl. Intro, Ending, Bassübergänge, Vorhaltakkorde, Zusatztöne, Fremdbässe, Umdeutungen etc.)

Anwendung verschiedener Stilarten auf unvorbereitete Songs

Spiel eines popularmusikalischen Vortragsstücks

Instrumentenkunde

Bauweise und Verwendung verschiedener Typen von Tasteninstrumenten bzw. Gitarren.

Chorleitung

Chorische Stimmbildung

Einstudieren und Dirigieren eines leichten Chorstücks (Vorbereitungszeit mind. 4 Tage)

Harmonielehre

Analyse eines Songs mit Akkordsymbolen (Stufen und Funktionen)

Harmonisation eines Songs

Gehörbildung

einstimmig-melodisch

Akkordfolgen

rhythmisch-einstimmig

Musikgeschichte

Kenntnis der wichtigsten Stilbereiche der Popularmusik und ihrer Geschichte

Gottesdienstkunde (Liturgik)

Aufbau der Gottesdienste und des Kirchenjahres

Gesangbuchkunde (Hymnologie)

Epochen des Kirchenlieds im Überblick

Aufbau des Evangelischen Gesangbuchs

Kenntnis der wichtigsten popularmusikalischen kirchlichen Liedgattungen

Ausbildung

Die Ausbildung findet in der Regel im Rahmen des C-Kurses für Popularmusik statt.

Zulassung

Für die Zulassung zur Prüfung ist in der Regel die Teilnahme am C-Kurs Popularmusik der Evangelischen Kirche von Kurhessen-Waldeck oder eines vergleichbaren Kurses erforderlich.

An Unterlagen werden benötigt:

– übliche Personalangaben (Vor- und Nachname, Adresse, Geburtsdatum und –ort)

– Bescheinigung eines/r Gemeindepfarrers/in über die Vertrautheit mit dem Gottesdienst und dem Gemeindeleben

Prüfungsgebühr

€ 25,– (Stand 2006)

Zeugnis

Das Zeugnis enthält die Benotung für

– Klavier- bzw. Gitarrenspiel

– Instrumentenkunde (Klavier bzw. Gitarre)

– Chorleitung

– Harmonielehre

– Gehörbildung

– Musikgeschichte

– Gottesdienstkunde (Liturgik)

– Gesangbuchkunde (Hymnologie)

 

Das Zeugnis enthält keine Gesamtnote.

 

Die Prüfung ist bestanden, wenn im Fach Klavier bzw. Gitarre und in Chorleitung mindestens die Note “ausreichend” und  in den übrigen Fächern nicht mehr als zweimal die Note “ungenügend” erzielt wurde.

Ist die Prüfung aufgrund der Note "ungenügend" in einem oder mehreren der oben genannten Hauptfächer nicht bestanden, so kann dieses Fach/können diese Fächer  bei einem zweiten Prüfungstermin wiederholt werden; dieser darf nicht später als 12 Monate nach dem ersten Prüfungstermin liegen.

Ist die Prüfung aufgrund drei- oder mehrmaliger Vergabe der Note "ungenügend" in den übrigen Fächern nicht bestanden, so kann sie in einzelnen Fächern  wiederholt werden, bis die Gesamtzahl der mit "ungenügend" benoteten Fächer nicht mehr als  zwei beträgt. Die Prüfung muß spätestens 12 Monate nach der ersten Prüfung abgeschlossen sein.