C-Prüfung

(sog. "allgemeine C-Prüfung")

Gültig ab 1.1.2006

 

Die kirchenmusikalische C-Prüfung für nebenamtliche Kirchenmusiker/innen umfaßt die Bereiche Chorleitung und Orgelspiel und die dazu in Beziehung stehenden Fächer. Sie berechtigt zu entsprechender Bezahlung nach den landeskirchlichen Vergütungsrichtlinien (Vergütungsgruppe II) für Organisten- oder Chorleitertätigkeit.
 

PRÜFUNGSANFORDERUNGEN

1.Orgel-Literaturspiel - ca. 20 Minuten

1.1. Drei Werke aus verschiedenen Stil-Epochen, etwa im Schwierigkeitsgrad von J.S. Bachs „Orgelbüchlein“, darunter mindestens eine Choralbearbeitung sowie mindestens ein freies Werk. Es sollen vollständige Werke und nicht Einzelsätze aus mehrsätzigen Kompositionen ausgewählt werden.
1.2. Einfache Literatur (mit Pedal, Notation in drei Systemen) vom Blatt.
1.3. Vorlage einer vom/von der Orgellehrer/in bestätigten Liste der bisher erarbeiteten Literatur.

2.Gemeindebegleitung und Improvisation - ca. 25 Minuten

Beim Spiel der Begleitsätze bezw. Intonationen nach Notenvorlage (Prüfungsaufgaben  2.1.2, 2.1.3, 2.1.4, 2.1.5 sowie 2.3.2. und  2.3.3. ) ist das "Orgelbuch zum EG" (Bärenreiter-Verlag) zu verwenden.
In Ausnahmefällen können andere Sammlungen mit Begleitsätzen zum Evangelischen Gesangbuch verwendet werden, nicht jedoch Choralbücher anderer Konfessionen oder  EKG-Choralbücher.

2.1. mit mindestens drei Tagen Vorbereitungszeit:

2.1.1. Jeweils eine eigene Intonation sowie ein eigenes Choralvorspiel zu gegebenen Melodien (nicht schriftlich ausgearbeitet)

Bei der Erarbeitung des Choralvorspiels kann ein Orgelbuchsatz  als Grundlage verwendet werden.

2.1.2.  Begleitsatz nach Orgelbuch, manualiter, dreistimmig
2.1.3.  Begleitsatz nach Orgelbuch, pedaliter, vierstimmig
2.1.4.  Begleitsatz nach Orgelbuch mit hervorgehobener Melodie,
pedaliter, vierstimmig.
2.1.5.  Transposition eines Begleitsatzes nach Orgelbuch, pedaliter, vierstimmig, verbunden mit einer Modulation
2.1.6. Begleitsatz nach Melodievorlage (eigene Harmonisierung), vierstimmig mit Pedal

2.2.  mit beliebig langer Vorbereitungszeit:

drei Begleitsätze auswendig. Hierbei können eigene Sätze verwendet  werden, sofern sie satztechnisch überzeugend gestaltet sind.

2.3.  ohne Vorbereitungszeit:

2.3.1. Improvisation einer Intonation nach Melodievorlage
2.3.2.  Begleitsätze zu Kirchenliedern nach Orgelbuch, pedaliter, vierstimmig
2.3.3.  Begleitsatz nach Orgelbuch mit Hervorhebung der Melodie,   pedaliter, vierstimmig
 

2.4. Spielen von liturgischen Begleitsätzen:

2.4.1. Spiel der Begleitsätze  zu den in der Ev. Kirche von Kurhessen-Waldeck eingeführten liturgischen Weisen anhand der "Orgelbegleitsätze zu liturgischen Melodien", (herausgegeben 1992). Alle Sätze dieses Begleitbuches müssen beherrscht werden.
2.4.2.  Auswendigspiel von drei kürzeren liturgischen Melodien. Hierbei können eigene Sätze verwendet werden, sofern sie satztechnisch überzeugend gestaltet sind.
 

3.Orgelliteraturkunde - ca. 10 Minuten

Kenntnis der wichtigsten Orgelliteratur für den gottesdienstlichen Gebrauch

4.Klavierspiel  - ca. 15 Minuten

4.1. Vortrag zweier Klavierstücke aus verschiedenen Stilepochen.(Schwierigkeitsgrad: J. S. Bach "Inventionen"). Es sollen vollständige Werke und nicht Einzelsätze aus mehrsätzigen Kompositionen ausgewählt werden.
4.2. Liedbegleitung: Begleitung von zwei leichteren Kunstliedern aus verschiedenen Epochen.
 

5.Weiteres Instrument (fakultativ) - ca. 15 Minuten

5.1. Vortrag eines selbstgewählten Stückes
5.2.  Vomblattspiel leichter Literatur

6.Singen und Sprechen - ca. 15 Minuten

6.1. Vortrag von zwei Liedern verschiedener Stilepochen (z.B. Generalbaßlied, einfaches Kunstlied) und eines Sprechtextes
6.2.   Vomblattsingen einer einfachen Chorstimme
6.3.  Grundbegriffe der Stimmbildung einschließlich der chorischen Stimmbildung

7. Liturgisches Singen - ca. 10 Minuten

7.1. Singen von liturgischen Weisen
7.2. Grundbegriffe der Psalmodie

8. Chorleitung - ca. 30 Minuten

8.1. Praktische Prüfung:

8.1.1. Chorische Stimmbildung
8.1.2. Einstudieren und Dirigieren eines selbständig vorbereiteten leichteren Chorsatzes, ggf. unter Hinzuziehung von Instrumenten (Vorbereitungszeit mindestens drei Tage)

8.2. Theoretische Prüfung:

8.2.1.  Kenntnis der "Kantoreipraxis"
8.2.2.  Angabe von Akkorden aus einem einfachen Chorstück nach Stimmgabel

9.Chorliteraturkunde -ca 10 Minuten

Kenntnis der wichtigsten Chorliteratur für den Gottesdienst
 

10. Gemeindesingen  - ca. 10 Minuten

Musikalische und textliche Vermittlung eines Liedes, Kanons o. ä. nach eigener Wahl in einer Gruppe

11.Musiktheorie/Tonsatz - ca. 3 Stunden Klausur

11.1.  Kantionalsatz zu einer gegebenen Kirchenliedmelodie
11.2.   Aussetzen eines bezifferten Generalbasses (unter Einbeziehung der Septakkorde mit Umkehrungen und der harmoniefremden Töne)
11.3.   (fakultativ) Gegenstimme zu einer gegebenen Kirchenliedmelodie
11.4.   zwei diatonische Modulationen
11.5.  (praktische Prüfung) Spiel eines leichten Generalbasses (vorbereitet), bei dem Melodiestimme und Bass gegeben sind, z.B. eines Kirchenliedes (Schwierigkeitsgrad unterhalb von Bach-Schemelli)

12.Gehörbildung - ca. 60 Minuten Klausur

12.1.  Erkennen von Intervallen, Tonleitern (einschließlich Kirchentonarten) und Akkorden (einschließlich Dominantseptakkorden mit Umkehrungen sowie verminderten und übermäßigen Dreiklängen)
12.2.  Musikdiktat:
12.2.1. einstimmig: melodisch-rhythmisch
12.2.2. zweistimmig: Melodie und dazugehörige Baßstimme

13.Partiturspiel - ca. 10 Minuten

13.1.  vorbereitet: Spielen eines leichteren Chorsatzes aus der Partitur (z. B. des als Chorleitungsaufgabe vorbereiteten Satzes)
13.2.  Vomblattspiel eines leichten vierstimmigen Chorsatzes (Partitur)
13.3. Partiturkunde: Kenntnis aller C-Schlüssel; Kenntnis transponierender Instrumente und ihrer Notation

14.Generalbaßspiel (fakultativ) - ca. 10. Minuten

Spiel nach einfachen bezifferten Vorlagen
14.1. vorbereitet
14.2.unvorbereitet

15.Musikgeschichte - ca. 10 Minuten

Überblick über die Geschichte der Musik und ihrer Formen

16.Orgelkunde - ca. 10 Minuten

16.1.  Geschichtlicher Überblick
16.2. Technischer und klanglicher Aufbau der Orgel
16.3.  Registrierkunde
16.4.   Orgelpflege

17.Theologische Information - ca. 10 Minuten

17.1.  Bibelkunde: Überblick über den Inhalt der biblischen Bücher in Auswahl
17.2. Glaubenslehre: Grundfragen des Glaubens und der Verkündigung bis in die Gegenwart
17.3.  Kirchenkunde: Kirchliches Leben, Konfessionen, Rechtsbestimmungen
18.Kirchenliedkunde (Hymnologie) - ca. 10 Minuten

18.1.  Kenntnis der bedeutendsten Verfasser von Texten und Melodien aus jeder Epoche der Liedgeschichte sowie der Gestalt von Texten und Melodien.
18.2.  Vertrautheit mit dem Evangelischen Gesangbuch  (einschl. Aufbau)
18.3.  Liedauswahl für Gottesdienste
18.4.  Singen von zwei Gesangbuchliedern, davon eines unvorbereitet
 
19.Gottesdienstkunde (Liturgik) - ca. 10 Minuten

19.1.   Geschichte des Gottesdienstes
19.2.    Kenntnis der aktuellen Gottesdienstformen
19.3.  Die Ordnung des Kirchen jahres
 

ZULASSUNG

Für die Zulassung zur Prüfung ist ein auf dem Prüfungskurs gegebenes positives Votum der Fachlehrer/innen für Orgelspiel, Chorleitung, Gesang, Klavier und Musiktheorie /Tonsatz erforderlich.

An Unterlagen werden benötigt:
· übliche Personalangaben (Vor- und Nachname, Adresse, Geburtsdatum und -ort)
· Einverständniserklärung des heimatlichen Orgellehrers/der Orgellehrerin. Diese kann in Verbindung mit der Literaturliste (s.1.3) erfolgen.
· Bescheinigung eines Gemeindepfarrers/einer Gemeindepfarrerin über die Vertrautheit mit dem Gottesdienst und dem Gemeindeleben.

PRÜFUNGSGEBÜHR

€ 40,- (Stand 2006)

PRÜFUNGSAUSSCHUSS

Der Prüfungsausschuss besteht aus mindestens zwei Fachlehrern/innen; den Vorsitz hat der Landeskirchenmusikdirektor/die Landeskirchenmusikdirektorin. Er/Sie kann eine/n erfahrene/n hauptamtliche/n Kirchenmusiker/in mit dem Vorsitz beauftragen, sofern diese/r nicht die Leitung der Prüfungsgruppe hat.
Über den Verlauf der Prüfung wird ein Protokoll erstellt.

ZEUGNIS

Das Zeugnis gibt Auskunft über die Leistungen inden einzelnen Fächern. Die Gesamtnote wird vom Prüfungsausschuß festgelegt. Die Ergebnisse in den Einzelfächern und ihre Wertung (siehe Zeugnisfächer) sind dafür der Ausgangspunkt.
Besonderes Gewicht haben dabei die Fächer Chorleitung, Singen und Sprechen,
Orgel-Literaturspiel und Gemeindebegleitung / Improvisation.

ZEUGNISFÄCHER

· Orgelliteraturspiel (3)
· Gemeindebegleitung/Improvisation (3)
· Klavier
· Singen und Sprechen (3)
· Liturgisches Singen
· Chorleitung (3)
· Gemeindesingen
· Musiktheorie/Tonsatz (2)
· Gehörbildung (2)
· Partiturspiel
· Musikgeschichte
· Chorliteraturkunde
· Orgelliteraturkunde
· Orgelkunde
· Theologische Information (Bibelkunde/Glaubenslehre/Kirchenkunde)
· Kirchenliedkunde
· Gottesdienstkunde

Die Ziffern nach den Fächernamen bedeuten Mehrfachbewertung. Die Wertung von Prüfungen in fakultativen Fächern erscheint im Zeugnis unter "Bemerkungen". Sie wird für die Festsetzung der Gesamtnote mit herangezogen.

Die Prüfung ist bestanden, wenn in den Hauptfächern "Orgelliteraturspiel", "Gemeindebegleitung/Improvisation", "Chorleitung", „Klavierspiel“ und "Singen und Sprechen"  jeweils mindestens die Note "ausreichend" erzielt wurde und wenn in den übrigen Fächern nicht mehr als zweimal die Note "ungenügend" erzielt wurde.
Ist die Prüfung aufgrund der Note "ungenügend" in einem oder mehreren der oben genannten Hauptfächer nicht bestanden, so kann dieses Fach/können diese Fächer  bei einem zweiten Prüfungstermin wiederholt werden; dieser darf nicht später als 12 Monate nach dem ersten Prüfungstermin liegen.
Ist die Prüfung aufgrund drei- oder mehrmaliger Vergabe der Note "ungenügend" in den übrigen Fächern nicht bestanden, so kann sie in einzelnen Fächern  wiederholt werden, bis die Gesamtzahl der mit "ungenügend" benoteten Fächer nicht mehr als  zwei beträgt. Die Prüfung muß spätestens 12 Monate nach der ersten Prüfung abgeschlossen sein.

WEITERE INFORMATIONEN

Die Prüfung kann auch geteilt (Teilbereichsprüfung C als Organist/in und Teilbereichprüfung C als Chorleiter/in) abgelegt werden. Die Bestimmungen hierfür finden sich in den entsprechenden Prüfungsordnungen. Für diese Prüfungen wird jeweils ein einzelnes Zeugnis ausgestellt. Wenn beide Prüfungen vorliegen, wird ein neues Zeugnis für die gesamte C-Prüfung ausgestellt.

Prüfungen in fakultativen Fächern können auch unabhängig vom Prüfungskurs abgelegt werden; hierzu zählt auch das Fach Klavier, da es bei der Teilbereichsprüfung für Organisten/innen als fakultativ gilt.

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