Die kirchenmusikalische C-Prüfung für
nebenamtliche Kirchenmusiker/innen umfaßt die Bereiche Chorleitung und
Orgelspiel und die dazu in Beziehung stehenden Fächer. Sie berechtigt zu entsprechender
Bezahlung nach den landeskirchlichen Vergütungsrichtlinien (Vergütungsgruppe
II) für Organisten- oder Chorleitertätigkeit.
PRÜFUNGSANFORDERUNGEN
1.Orgel-Literaturspiel - ca. 20 Minuten
1.1. Drei Werke aus verschiedenen
Stil-Epochen, etwa im Schwierigkeitsgrad von J.S. Bachs
„Orgelbüchlein“, darunter mindestens eine Choralbearbeitung sowie
mindestens ein freies Werk. Es sollen vollständige Werke und nicht Einzelsätze
aus mehrsätzigen Kompositionen ausgewählt werden.
1.2. Einfache Literatur (mit Pedal, Notation in
drei Systemen) vom Blatt.
1.3. Vorlage einer vom/von der Orgellehrer/in
bestätigten Liste der bisher erarbeiteten Literatur.
2.Gemeindebegleitung und Improvisation - ca. 25 Minuten
Beim Spiel der Begleitsätze bezw.
Intonationen nach Notenvorlage (Prüfungsaufgaben 2.1.2, 2.1.3, 2.1.4,
2.1.5 sowie 2.3.2. und 2.3.3. ) ist das "Orgelbuch zum EG"
(Bärenreiter-Verlag) zu verwenden.
In Ausnahmefällen können andere Sammlungen mit
Begleitsätzen zum Evangelischen Gesangbuch verwendet werden, nicht jedoch
Choralbücher anderer Konfessionen oder EKG-Choralbücher.
2.1. mit mindestens drei Tagen Vorbereitungszeit:
2.1.1. Jeweils eine eigene Intonation sowie ein eigenes Choralvorspiel zu gegebenen Melodien (nicht schriftlich ausgearbeitet)
Bei der Erarbeitung des Choralvorspiels kann ein Orgelbuchsatz als Grundlage verwendet werden.
2.1.2. Begleitsatz nach Orgelbuch,
manualiter, dreistimmig
2.1.3. Begleitsatz nach Orgelbuch,
pedaliter, vierstimmig
2.1.4. Begleitsatz nach Orgelbuch mit
hervorgehobener Melodie,
pedaliter, vierstimmig.
2.1.5. Transposition eines Begleitsatzes
nach Orgelbuch, pedaliter, vierstimmig, verbunden mit einer Modulation
2.1.6. Begleitsatz nach Melodievorlage (eigene
Harmonisierung), vierstimmig mit Pedal
2.2. mit beliebig langer Vorbereitungszeit:
drei Begleitsätze auswendig. Hierbei können eigene Sätze verwendet werden, sofern sie satztechnisch überzeugend gestaltet sind.
2.3. ohne Vorbereitungszeit:
2.3.1. Improvisation einer Intonation nach
Melodievorlage
2.3.2. Begleitsätze zu Kirchenliedern
nach Orgelbuch, pedaliter, vierstimmig
2.3.3. Begleitsatz nach Orgelbuch mit
Hervorhebung der Melodie, pedaliter, vierstimmig
2.4. Spielen von liturgischen Begleitsätzen:
2.4.1. Spiel der Begleitsätze zu den
in der Ev. Kirche von Kurhessen-Waldeck eingeführten liturgischen Weisen anhand
der "Orgelbegleitsätze zu liturgischen Melodien", (herausgegeben
1992). Alle Sätze dieses Begleitbuches müssen beherrscht werden.
2.4.2. Auswendigspiel von drei kürzeren
liturgischen Melodien. Hierbei können eigene Sätze verwendet werden, sofern sie
satztechnisch überzeugend gestaltet sind.
3.Orgelliteraturkunde - ca. 10 Minuten
Kenntnis der wichtigsten Orgelliteratur für den gottesdienstlichen Gebrauch
4.Klavierspiel - ca. 15 Minuten
4.1. Vortrag zweier Klavierstücke aus
verschiedenen Stilepochen.(Schwierigkeitsgrad: J. S. Bach
"Inventionen"). Es sollen vollständige Werke und nicht Einzelsätze
aus mehrsätzigen Kompositionen ausgewählt werden.
4.2. Liedbegleitung: Begleitung von zwei
leichteren Kunstliedern aus verschiedenen Epochen.
5.Weiteres Instrument (fakultativ) - ca. 15 Minuten
5.1. Vortrag eines selbstgewählten Stückes
5.2. Vomblattspiel leichter Literatur
6.Singen und Sprechen - ca. 15 Minuten
6.1. Vortrag von zwei Liedern verschiedener
Stilepochen (z.B. Generalbaßlied, einfaches Kunstlied) und eines Sprechtextes
6.2. Vomblattsingen einer einfachen
Chorstimme
6.3. Grundbegriffe der Stimmbildung
einschließlich der chorischen Stimmbildung
7. Liturgisches Singen - ca. 10 Minuten
7.1. Singen von liturgischen Weisen
7.2. Grundbegriffe der Psalmodie
8. Chorleitung - ca. 30 Minuten
8.1. Praktische Prüfung:
8.1.1. Chorische Stimmbildung
8.1.2. Einstudieren und Dirigieren eines selbständig
vorbereiteten leichteren Chorsatzes, ggf. unter Hinzuziehung von Instrumenten
(Vorbereitungszeit mindestens drei Tage)
8.2. Theoretische Prüfung:
8.2.1. Kenntnis der
"Kantoreipraxis"
8.2.2. Angabe von Akkorden aus einem
einfachen Chorstück nach Stimmgabel
9.Chorliteraturkunde -ca 10 Minuten
Kenntnis der wichtigsten Chorliteratur für
den Gottesdienst
10. Gemeindesingen - ca. 10 Minuten
Musikalische und textliche Vermittlung eines Liedes, Kanons o. ä. nach eigener Wahl in einer Gruppe
11.Musiktheorie/Tonsatz - ca. 3 Stunden Klausur
11.1. Kantionalsatz zu einer gegebenen
Kirchenliedmelodie
11.2. Aussetzen eines bezifferten
Generalbasses (unter Einbeziehung der Septakkorde mit Umkehrungen und der
harmoniefremden Töne)
11.3. (fakultativ) Gegenstimme zu
einer gegebenen Kirchenliedmelodie
11.4. zwei diatonische Modulationen
11.5.
(praktische Prüfung) Spiel eines leichten Generalbasses (vorbereitet),
bei dem Melodiestimme und Bass gegeben sind, z.B. eines Kirchenliedes (Schwierigkeitsgrad
unterhalb von Bach-Schemelli)
12.Gehörbildung - ca. 60 Minuten Klausur
12.1. Erkennen von Intervallen,
Tonleitern (einschließlich Kirchentonarten) und Akkorden (einschließlich
Dominantseptakkorden mit Umkehrungen sowie verminderten und übermäßigen
Dreiklängen)
12.2. Musikdiktat:
12.2.1. einstimmig: melodisch-rhythmisch
12.2.2. zweistimmig: Melodie und dazugehörige
Baßstimme
13.Partiturspiel - ca. 10 Minuten
13.1. vorbereitet: Spielen eines
leichteren Chorsatzes aus der Partitur (z. B. des als Chorleitungsaufgabe
vorbereiteten Satzes)
13.2. Vomblattspiel eines leichten
vierstimmigen Chorsatzes (Partitur)
13.3. Partiturkunde: Kenntnis aller
C-Schlüssel; Kenntnis transponierender Instrumente und ihrer Notation
14.Generalbaßspiel (fakultativ) - ca. 10. Minuten
Spiel nach einfachen bezifferten Vorlagen
14.1. vorbereitet
14.2.unvorbereitet
15.Musikgeschichte - ca. 10 Minuten
Überblick über die Geschichte der Musik und ihrer Formen
16.Orgelkunde - ca. 10 Minuten
16.1. Geschichtlicher Überblick
16.2. Technischer und klanglicher Aufbau der
Orgel
16.3. Registrierkunde
16.4. Orgelpflege
17.Theologische Information - ca. 10 Minuten
17.1. Bibelkunde: Überblick über den
Inhalt der biblischen Bücher in Auswahl
17.2. Glaubenslehre: Grundfragen des Glaubens
und der Verkündigung bis in die Gegenwart
17.3. Kirchenkunde: Kirchliches Leben,
Konfessionen, Rechtsbestimmungen
18.Kirchenliedkunde (Hymnologie) - ca. 10
Minuten
18.1. Kenntnis der bedeutendsten
Verfasser von Texten und Melodien aus jeder Epoche der Liedgeschichte sowie der
Gestalt von Texten und Melodien.
18.2. Vertrautheit mit dem Evangelischen
Gesangbuch (einschl. Aufbau)
18.3. Liedauswahl für Gottesdienste
18.4. Singen von zwei Gesangbuchliedern,
davon eines unvorbereitet
19.Gottesdienstkunde (Liturgik) - ca. 10
Minuten
19.1. Geschichte des
Gottesdienstes
19.2. Kenntnis der aktuellen
Gottesdienstformen
19.3. Die Ordnung des Kirchen jahres
ZULASSUNG
Für die Zulassung zur Prüfung ist ein auf dem Prüfungskurs gegebenes positives Votum der Fachlehrer/innen für Orgelspiel, Chorleitung, Gesang, Klavier und Musiktheorie /Tonsatz erforderlich.
An Unterlagen werden benötigt:
· übliche Personalangaben (Vor- und Nachname,
Adresse, Geburtsdatum und -ort)
· Einverständniserklärung des heimatlichen
Orgellehrers/der Orgellehrerin. Diese kann in Verbindung mit der Literaturliste
(s.1.3) erfolgen.
· Bescheinigung eines Gemeindepfarrers/einer
Gemeindepfarrerin über die Vertrautheit mit dem Gottesdienst und dem
Gemeindeleben.
PRÜFUNGSGEBÜHR
€ 40,- (Stand 2006)
PRÜFUNGSAUSSCHUSS
Der Prüfungsausschuss besteht aus mindestens
zwei Fachlehrern/innen; den Vorsitz hat der Landeskirchenmusikdirektor/die
Landeskirchenmusikdirektorin. Er/Sie kann eine/n erfahrene/n hauptamtliche/n
Kirchenmusiker/in mit dem Vorsitz beauftragen, sofern diese/r nicht die Leitung
der Prüfungsgruppe hat.
Über den Verlauf der Prüfung wird ein Protokoll
erstellt.
ZEUGNIS
Das Zeugnis gibt Auskunft über die
Leistungen inden einzelnen Fächern. Die Gesamtnote wird vom Prüfungsausschuß
festgelegt. Die Ergebnisse in den Einzelfächern und ihre Wertung (siehe
Zeugnisfächer) sind dafür der Ausgangspunkt.
Besonderes Gewicht haben dabei die Fächer
Chorleitung, Singen und Sprechen,
Orgel-Literaturspiel und Gemeindebegleitung /
Improvisation.
ZEUGNISFÄCHER
· Orgelliteraturspiel (3)
· Gemeindebegleitung/Improvisation (3)
· Klavier
· Singen und Sprechen (3)
· Liturgisches Singen
· Chorleitung (3)
· Gemeindesingen
· Musiktheorie/Tonsatz (2)
· Gehörbildung (2)
· Partiturspiel
· Musikgeschichte
· Chorliteraturkunde
· Orgelliteraturkunde
· Orgelkunde
· Theologische Information
(Bibelkunde/Glaubenslehre/Kirchenkunde)
· Kirchenliedkunde
· Gottesdienstkunde
Die Ziffern nach den Fächernamen bedeuten Mehrfachbewertung. Die Wertung von Prüfungen in fakultativen Fächern erscheint im Zeugnis unter "Bemerkungen". Sie wird für die Festsetzung der Gesamtnote mit herangezogen.
Die Prüfung ist bestanden, wenn in den
Hauptfächern "Orgelliteraturspiel",
"Gemeindebegleitung/Improvisation", "Chorleitung",
„Klavierspiel“ und "Singen und Sprechen" jeweils
mindestens die Note "ausreichend" erzielt wurde und wenn in den
übrigen Fächern nicht mehr als zweimal die Note "ungenügend" erzielt
wurde.
Ist die Prüfung aufgrund der Note
"ungenügend" in einem oder mehreren der oben genannten Hauptfächer
nicht bestanden, so kann dieses Fach/können diese Fächer bei einem
zweiten Prüfungstermin wiederholt werden; dieser darf nicht später als 12
Monate nach dem ersten Prüfungstermin liegen.
Ist die Prüfung aufgrund drei- oder mehrmaliger
Vergabe der Note "ungenügend" in den übrigen Fächern nicht bestanden,
so kann sie in einzelnen Fächern wiederholt werden, bis die Gesamtzahl
der mit "ungenügend" benoteten Fächer nicht mehr als zwei
beträgt. Die Prüfung muß spätestens 12 Monate nach der ersten Prüfung
abgeschlossen sein.
WEITERE INFORMATIONEN
Die Prüfung kann auch geteilt (Teilbereichsprüfung C als Organist/in und Teilbereichprüfung C als Chorleiter/in) abgelegt werden. Die Bestimmungen hierfür finden sich in den entsprechenden Prüfungsordnungen. Für diese Prüfungen wird jeweils ein einzelnes Zeugnis ausgestellt. Wenn beide Prüfungen vorliegen, wird ein neues Zeugnis für die gesamte C-Prüfung ausgestellt.
Prüfungen in fakultativen Fächern können auch unabhängig vom Prüfungskurs abgelegt werden; hierzu zählt auch das Fach Klavier, da es bei der Teilbereichsprüfung für Organisten/innen als fakultativ gilt.