Informationen über die kirchenmusikalischen C-Kurse in der Evangelischen

Kirche von Kurhessen-Waldeck

In der Kirchenmusikalischen Fortbildungsstätte (KMF) im Kloster Schüchtern finden im Jahr 8 Kurse, die vorwiegend in den hessischen Schulferien liegen, statt.

Jeder Kurs dauert ca. zwei Wochen. Für die C-Prüfung ist der Besuch von drei bis sechs  Kursen erforderlich (s.u.); diese Kurse können auf einen beliebigen Zeitraum verteilt werden.

Jeder Kurs bietet (in verschiedenen Gruppen) alle Leistungsstufen an, sodass auf jedem Kurs "eingestiegen", "weitergemacht" oder "abgeschlossen" werden kann.

Aufnahmealter:

Die Teilnehmer/innen sollten in der Regel ein Mindestalter von 14 Jahren erreicht haben.

Aufnahmebedingungen:

Eine Aufnahmeprüfung findet nicht statt, jedoch wird bei Erstteilnehmern eine formlose Einverständniserklärung des heimatlichen Orgellehrers/der Orgellehrerin erbeten.
Voraussetzung ist eine Grundausbildung am Klavier (z.B. zweistimmige Inventionen von J.S.Bach oder leichte klassische Sonatinen) spieltechnische Beherrschung der Tonleitern über vier Oktaven bis zu drei Vorzeichen) und die Beherrschung der allgemeinen Musiklehre (Intervalle, Dur- und Molltonleitern, Quintenzirkel, Taktarten, Kenntnis des Violin- und Bassschlüssels, elementare Notenschreibkenntnisse)
Im heimatlichen Orgelunterricht sollte mit dem vierstimmigen und dreistimmigen Spiel von Kirchenliedern anhand des "Orgelbuches zum EG" begonnen worden sein.
Der/die Orgelschüler/in sollte folgende Grundelemente des Spielens beherrschen:

-Korrekte Wiedergabe des Notentextes einschließlich der rhythmischen Form
-Konsequente Legato- oder non-legato-Artikulation; korrekter Umgang mit Tonrepetitionen
-Eintragen und Einhalten von Finger- und Pedalsätzen
-Aufteilung der Altstimme auf beide Hände nach spieltechnischer Notwendigkeit
-Grundzüge des Registrierens

Erwünscht ist eine sing- und weiterbildungsfähige Stimme.

Unterrichtsfächer:

(die mit *gekennzeichneten Fächer sind fakultativ)

Täglicher Einzelunterricht: Orgelliteraturspiel, Gemeindebegleitung, Gesang*
Mehrmaliger Einzelunterricht (ca.2tägig): Klavier*, Partiturspiel*, Generalbassspiel*
Täglicher Gruppenunterricht: Chorsingen (Pflicht!), Chorleitung*, Musiktheorie/Tonsatz, Gehörbildung
Mehrmaliger Gruppenunterricht:Kirchenmusikgeschichte,Theologische Information, Hymnologie, Liturgik, Orgelkunde, Literaturkunde.

Lehrer:

Hauptberufliche Kirchenmusiker/innen, Fachlehrer/innen und Theologen/innen mit
pädagogischer Erfahrung.

Kursziel:

Am Ende eines jeden Kurses findet in Musiktheorie und Gehörbildung ein Abschlusstest statt, von dessen Ergebnis die Einstufung beim nächsten Kurs abhängt.
Ein Besuch der Kurse ist nur sinnvoll in Verbindung mit geregeltem Orgelunterricht (Literaturspiel und Gemeindebegleitung) am Heimatort. Erwünscht und notwendig ist darüber hinaus das Mitsingen in einem Chor.

Weitere Angebote auf C-Kursen:

Morgenandachten, Vorspielabende, Kurs-Konzerte mit auswärtigen Künstlern, Orgelliteratur-Seminare mit Noteneinkaufmöglichkeit, Gottesdienstgestaltung in der Ev. Stadtkirche, Gesellige Abende u.v.a.m.

Ausbildungsdauer und Abschlüsse:

Ausbildungsziel ist die C-Prüfung als Organist/in und Chorleiter/in.
Als Vorstufe hierzu kann die Eignungsnachweis-Prüfung (D-Stufe) angesehen werden; diese Prüfung ist jedoch vom Besuch der C-Kurse unabhängig. Sie findet einmal jährlich (ein Wochenende im November) in Schlüchtern statt.

Die Zulassung zur C-Prüfung wird grundsätzlich nur während eines Kurses ausgesprochen.
Die Teilbereichsprüfung C als Organist/in (TPO) wird in der Regel nach dem Besuch von drei bis sechs Kursen abgelegt; die Zahl von max. sechs Kursen darf nur in Ausnahmefällen überschritten werden. Im Normalfall schließt sich die Ausbildung als Chorleiter/in mit dem Ziel der Teilbereichsprüfung C für Chorleiter (TPCh) an. Hierfür werden im Höchstfall weitere fünf Kurse zugestanden.

(Es ist auch möglich, die beiden Teilbereichsprüfungen gleichzeitig abzulegen oder zuerst bezw. ausschließlich die Teilbereichsprüfung C als Chorleiter abzulegen.)

Nähere Einzelheiten der Prüfungsinhalte sind den "Prüfungsordnungen für den nebenamtlichen kirchenmusikalischen Dienst" zu entnehmen. Die Prüfungsordnungen werden auf Wunsch durch die KMF zugesandt.
 

Kosten:

Die Kursgebühren betragen inclusive Unterkunft und Verpflegung zwischen
150,- und 195,- Euro (je nach Anzahl der Wochentage)
 

Anmeldeverfahren und Geschäftsordnung:

siehe Allg. Geschäftsbedingungen!

Zum Kursprogramm (mit Anmeldemöglichkeit!)

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