Die Teilbereichsprüfung C als Chorleiter/in entspricht in ihren Anforderungen dem Chorleitungsteil sowie dem wissenschaftlichen und theoretischen Bereich der C-Prüfung. Sie ist für nebenamtliche Leiter/innen von kirchlichen Vokalchören gedacht und berechtigt zur entsprechenden Bezahlung nach den landeskirchlichen Vergütungsrichtlinien (Vergütungsgruppe II) für Chorleitertätigkeit.
PRÜFUNGSANFORDERUNGEN
1.Singen und Sprechen - ca. 15 Minuten
1.1. Vortrag von zwei Liedern verschiedener
Stilepochen (z.B. Generalbaßlied, einfaches Kunstlied) und eines Sprechtextes
1.2. Vomblattsingen einer einfachen
Chorstimme
1.3. Grundbegriffe der Stimmbildung
einschließlich der chorischen Stimmbildung
2.Liturgisches Singen - ca. 10 Minuten
2.1. Singen von liturgischen Weisen
2.2. Grundbegriffe der Psalmodie
3.Chorleitung - ca. 30 Minuten
3.1. Praktische Prüfung:
3.1.1. Chorische Stimmbildung
3.1.2. Einstudieren und Dirigieren eines
selbständig vorbereiteten leichteren Chorsatzes, ggf. unter Hinzuziehung
von Instrumenten (Vorbereitungszeit mindestens drei Tage)
3.2. Theoretische Prüfung:
3.2.1. Kenntnis der
"Kantoreipraxis"
3.2.2. Angabe von Akkorden aus einem
einfachen Chorstück nach Stimmgabel
4. Gemeindesingen - ca. 10 Minuten
Musikalische und textliche Vermittlung eines Liedes, Kanons o. ä. nach eigener Wahl in einer Gruppe
5.Musiktheorie/Tonsatz - ca. 3 Stunden Klausur
5.1. Kantionalsatz zu einer gegebenen
Kirchenliedmelodie
5.2. Aussetzen eines bezifferten
Generalbasses (unter Einbeziehung der Septakkorde mit Umkehrungen und der
harmoniefremden Töne)
5.3. (fakultativ) Gegenstimme zu
einer gegebenen Kirchenliedmelodie
5.4. zwei diatonische Modulationen
5.5. (praktische Prüfung) Spiel eines leichten Generalbasses (vorbereitet), bei
dem Melodiestimme und Bass gegeben sind, z.B. eines Kirchenliedes
(Schwierigkeitsgrad unterhalb von Bach-Schemelli).
6.Gehörbildung - ca. 60 Minuten Klausur
6.1. Erkennen von Intervallen, Tonleitern
(einschließlich Kirchentonarten) und Akkorden (einschließlich
Dominantseptakkorden mit Umkehrungen sowie verminderten und übermäßigen
Dreiklängen)
6.2. Musikdiktat:
6.2.1. einstimmig: melodisch-rhythmisch
6.2.2. zweistimmig: Melodie und dazugehörige
Baßstimme
7.Klavierspiel - ca. 15 Minuten
7.1. Vortrag zweier Klavierstücke aus
verschiedenen Stilepochen (Schwierigkeitsgrad: J. S. Bach
"Inventionen"). Es sollen vollständige Werke und nicht Einzelsätze
aus mehrsätzigen Kompositionen ausgewählt werden.
7.2. Liedbegleitung: Begleitung von zwei
leichteren Kunstliedern aus verschiedenen Epochen.
8.Weiteres Instrument (fakultativ) - ca. 15 Minuten
8.1. Vortrag eines selbstgewählten Stückes
8.2. Vomblattspiel leichter Literatur
9.Partiturspiel - ca. 10 Minuten
9.1. vorbereitet: Spielen eines
leichteren Chorsatzes aus der Partitur (z. B. des als Chorleitungsaufgabe
vorbereiteten Satzes)
9.2. Vomblattspiel eines leichten
vierstimmigen Chorsatzes (Partitur)
9.3. Partiturkunde: Kenntnis aller C-Schlüssel;
Kenntnis transponierender Instrumente und ihrer Notation
10.Generalbaßspiel (fakultativ) - ca. 10.
Minuten
Spiel nach einfachen bezifferten Vorlagen
10.1. vorbereitet
10.2. unvorbereitet
11.Musikgeschichte - ca. 10 Minuten
Überblick über die Geschichte der Musik und ihrer Formen
12.Chorliteraturkunde -ca. 10 Minuten
Kenntnis der wichtigsten Chorliteratur für den Gottesdienst
13.Theologische Information - 10 Minuten
13.1. Bibelkunde: Überblick über den
Inhalt der biblischen Bücher in Auswahl
13.2. Glaubenslehre: Grundfragen des Glaubens
und der Verkündigung bis in die Gegenwart
13.3. Kirchenkunde: Kirchliches Leben,
Konfessionen, Rechtsbestimmungen
14. Kirchenliedkunde (Hymnologie) - ca. 10 Minuten
14.1. Kenntnis der bedeutendsten
Verfasser von Texten und Melodien aus jeder Epoche der Liedgeschichte sowie der
Gestalt von Texten und Melodien.
14.2. Vertrautheit mit dem Evangelischen
Gesangbuch (einschl. Aufbau)
14.3 Liedauswahl für Gottesdienste
14.4. Singen von zwei Gesangbuchliedern,
davon eines unvorbereitet
15.Gottesdienstkunde (Liturgik) - ca. 10 Minuten
15.1. Geschichte des
Gottesdienstes
15.2. Kenntnis der aktuellen
Gottesdienstformen
15.3. Die Ordnung des Kirchenjahres
ZULASSUNG
Für die Zulassung zur Prüfung ist ein positives Votum der Fachlehrer/innen für Chorleitung, Gesang, Klavier und Musiktheorie/Tonsatz erforderlich.
An Unterlagen werden benötigt:
· übliche Personalangaben (Vor- und Nachname,
Adresse, Geburtsdatum und -ort)
· Bescheinigung eines Gemeindepfarrers/einer
Gemeindepfarrerin über die Vertrautheit mit dem Gottesdienst und dem
Gemeindeleben
PRÜFUNGSGEBÜHR
€ 30,- (Stand 1.1.2006)
PRÜFUNGSAUSSCHUSS
Der Prüfungsausschuss besteht aus mindestens
zwei Fachlehrern/innen; den Vorsitz hat der Landeskirchenmusikdirektor/die
Landeskirchenmusikdirektorin. Er/Sie kann eine/n erfahrene/n hauptamtliche/n
Kirchenmusiker/in mit dem Vorsitz beauftragen, sofern diese/r nicht die Leitung
der Prüfungsgruppe hat.
Über den Verlauf der Prüfung wird ein Protokoll
erstellt.
ZEUGNIS
Das Zeugnis gibt Auskunft über die
Leistungen inden einzelnen Fächern. Die Gesamtnote wird vom Prüfungsausschuß
festgelegt. Die Ergebnisse in den Einzelfächern und ihre Wertung (siehe
Zeugnisfächer) sind dafür der Ausgangpunkt.
Besonderes Gewicht haben dabei die Fächer
Chorleitung und Singen/Sprechen.
ZEUGNISFÄCHER
· Singen und Sprechen (3)
· Liturgisches Singen
· Chorleitung (3)
· Gemeindesingen
· Musiktheorie/Tonsatz (2)
· Gehörbildung (2)
· Klavier
· Partiturspiel
· Musikgeschichte
· Chorliteraturkunde
· Theologische Information (Bibelkunde /
Glaubenslehre / Kirchenkunde)
· Kirchenliedkunde
· Gottesdienstkunde
Die Ziffern nach den Fächernamen bedeuten
Mehrfachbewertung. Die Wertung von Prüfungen in fakultativen Fächern erscheint
im Zeugnis unter "Bemerkungen". Sie wird für die Festsetzung der
Gesamtnote mit herangezogen.
Die Prüfung ist bestanden, wenn in den Hauptfächern
"Chorleitung", „Klavierspiel“ und "Singen und
Sprechen" mindestens die Note "ausreichend" erzielt wurde und
wenn in den übrigen Fächern nicht mehr als zweimal die Note
"ungenügend" erzielt wurde.
Ist die Prüfung aufgrund der Note
"ungenügend" in einem oder beiden der oben genannten
Hauptfächer nicht bestanden, so kann dieses Fach/können diese
Fächer bei einem zweiten Prüfungstermin wiederholt werden; dieser darf
nicht später als 12 Monante nach dem ersten Prüfungstermin liegen.
Ist die Prüfung aufgrund drei- oder mehrmaliger
Vergabe der Note "ungenügend" in den übrigen Fächern nicht
bestanden, so kann sie in einzelnen Fächern wiederholt werden, bis die
Gesamtzahl der mit "ungenügend" benoteten Fächer nicht mehr als
zwei beträgt. Die Prüfung muß spätestens 12 Monate nach der ersten Prüfung
abgeschlossen sein..
Die Teilbereichsprüfung als Chorleiter/in
kann nur insgesamt (d.h. im Rahmen eines Prüfungskurses) abgelegt werden.
Dies gilt auch für die Wiederholung von
Prüfungsfächern (s.o.)
Prüfungen in fakultativen Fächern können auch
unabhängig vom Prüfungskurs abgelegt werden.