Teilbereichsprüfung C als Chorleiter/in (TPCH)

Gültig ab 1.01.2006

 

Die Teilbereichsprüfung C als Chorleiter/in entspricht in ihren Anforderungen dem Chorleitungsteil sowie dem wissenschaftlichen und theoretischen Bereich der C-Prüfung. Sie ist für nebenamtliche Leiter/innen von kirchlichen Vokalchören gedacht und berechtigt zur entsprechenden Bezahlung nach den landeskirchlichen Vergütungsrichtlinien (Vergütungsgruppe II) für Chorleitertätigkeit.

PRÜFUNGSANFORDERUNGEN

1.Singen und Sprechen - ca. 15 Minuten

1.1. Vortrag von zwei Liedern verschiedener Stilepochen (z.B. Generalbaßlied, einfaches Kunstlied) und eines Sprechtextes
1.2.   Vomblattsingen einer einfachen Chorstimme
1.3.  Grundbegriffe der Stimmbildung einschließlich der chorischen Stimmbildung

2.Liturgisches Singen - ca. 10 Minuten

2.1. Singen von liturgischen Weisen
2.2. Grundbegriffe der Psalmodie

3.Chorleitung - ca. 30 Minuten

3.1. Praktische Prüfung:

3.1.1. Chorische Stimmbildung
3.1.2. Einstudieren und Dirigieren eines selbständig vorbereiteten leichteren Chorsatzes,  ggf. unter Hinzuziehung von Instrumenten (Vorbereitungszeit mindestens drei Tage)

3.2. Theoretische Prüfung:

3.2.1.  Kenntnis der "Kantoreipraxis"
3.2.2.  Angabe von Akkorden aus einem einfachen Chorstück nach  Stimmgabel

4. Gemeindesingen  - ca. 10 Minuten

Musikalische und textliche Vermittlung eines Liedes, Kanons o. ä. nach eigener Wahl in einer Gruppe

5.Musiktheorie/Tonsatz - ca. 3 Stunden Klausur

5.1.  Kantionalsatz zu einer gegebenen Kirchenliedmelodie
5.2.   Aussetzen eines bezifferten Generalbasses (unter Einbeziehung der Septakkorde mit Umkehrungen und der harmoniefremden Töne)
5.3.   (fakultativ) Gegenstimme zu einer gegebenen Kirchenliedmelodie
5.4.   zwei diatonische Modulationen
5.5. (praktische Prüfung) Spiel eines leichten Generalbasses (vorbereitet), bei dem Melodiestimme und Bass gegeben sind, z.B. eines Kirchenliedes (Schwierigkeitsgrad unterhalb von Bach-Schemelli).

6.Gehörbildung - ca. 60 Minuten Klausur

6.1.  Erkennen von Intervallen, Tonleitern (einschließlich Kirchentonarten) und Akkorden (einschließlich Dominantseptakkorden mit Umkehrungen sowie verminderten und übermäßigen Dreiklängen)
6.2.  Musikdiktat:
6.2.1.  einstimmig: melodisch-rhythmisch
6.2.2.  zweistimmig: Melodie und dazugehörige Baßstimme
 

7.Klavierspiel - ca. 15 Minuten

7.1.  Vortrag zweier Klavierstücke aus verschiedenen Stilepochen (Schwierigkeitsgrad: J. S. Bach "Inventionen"). Es sollen vollständige Werke und nicht Einzelsätze aus mehrsätzigen Kompositionen ausgewählt werden.
7.2. Liedbegleitung: Begleitung von zwei leichteren Kunstliedern aus   verschiedenen Epochen.

8.Weiteres Instrument (fakultativ) - ca. 15 Minuten

8.1. Vortrag eines selbstgewählten Stückes
8.2. Vomblattspiel leichter Literatur
 

9.Partiturspiel - ca. 10 Minuten

9.1.  vorbereitet: Spielen eines leichteren Chorsatzes aus der Partitur (z. B. des als Chorleitungsaufgabe vorbereiteten Satzes)
9.2.  Vomblattspiel eines leichten vierstimmigen Chorsatzes (Partitur)
9.3. Partiturkunde: Kenntnis aller C-Schlüssel; Kenntnis transponierender Instrumente und ihrer Notation

10.Generalbaßspiel (fakultativ) - ca. 10. Minuten
Spiel nach einfachen bezifferten Vorlagen
10.1.  vorbereitet
10.2. unvorbereitet

11.Musikgeschichte - ca. 10 Minuten

Überblick über die Geschichte der Musik und ihrer Formen

12.Chorliteraturkunde -ca. 10 Minuten

Kenntnis der wichtigsten Chorliteratur für den Gottesdienst

13.Theologische Information - 10 Minuten

13.1.  Bibelkunde: Überblick über den Inhalt der  biblischen Bücher in Auswahl
13.2. Glaubenslehre: Grundfragen des Glaubens und der Verkündigung bis in die Gegenwart
13.3.  Kirchenkunde: Kirchliches Leben, Konfessionen, Rechtsbestimmungen

14. Kirchenliedkunde (Hymnologie) - ca. 10 Minuten

14.1.  Kenntnis der bedeutendsten Verfasser von Texten und Melodien aus jeder Epoche der Liedgeschichte sowie der Gestalt von Texten und Melodien.
14.2.  Vertrautheit mit dem Evangelischen Gesangbuch  (einschl. Aufbau)
14.3  Liedauswahl für Gottesdienste
14.4.  Singen von zwei Gesangbuchliedern, davon eines unvorbereitet

15.Gottesdienstkunde (Liturgik) - ca. 10 Minuten

15.1.   Geschichte des Gottesdienstes
15.2.    Kenntnis der aktuellen Gottesdienstformen
15.3.  Die Ordnung des Kirchenjahres

ZULASSUNG

Für die Zulassung zur Prüfung ist ein positives Votum der Fachlehrer/innen für Chorleitung, Gesang, Klavier und Musiktheorie/Tonsatz erforderlich.

An Unterlagen werden benötigt:
· übliche Personalangaben (Vor- und Nachname, Adresse, Geburtsdatum und -ort)
· Bescheinigung eines Gemeindepfarrers/einer Gemeindepfarrerin über die Vertrautheit mit dem Gottesdienst und dem Gemeindeleben

PRÜFUNGSGEBÜHR

€ 30,- (Stand 1.1.2006)

PRÜFUNGSAUSSCHUSS

Der Prüfungsausschuss besteht aus mindestens zwei Fachlehrern/innen; den Vorsitz hat der Landeskirchenmusikdirektor/die Landeskirchenmusikdirektorin. Er/Sie kann eine/n erfahrene/n hauptamtliche/n Kirchenmusiker/in mit dem Vorsitz beauftragen, sofern diese/r nicht die Leitung der Prüfungsgruppe hat.
Über den Verlauf der Prüfung wird ein Protokoll erstellt.
 

ZEUGNIS

Das Zeugnis gibt Auskunft über die Leistungen inden einzelnen Fächern. Die Gesamtnote wird vom Prüfungsausschuß festgelegt. Die Ergebnisse in den Einzelfächern und ihre Wertung (siehe Zeugnisfächer) sind dafür der Ausgangpunkt.
Besonderes Gewicht haben dabei die Fächer Chorleitung und Singen/Sprechen.

ZEUGNISFÄCHER

· Singen und Sprechen (3)
· Liturgisches Singen
· Chorleitung (3)
· Gemeindesingen
· Musiktheorie/Tonsatz (2)
· Gehörbildung (2)
· Klavier
· Partiturspiel
· Musikgeschichte
· Chorliteraturkunde
· Theologische Information (Bibelkunde / Glaubenslehre / Kirchenkunde)
· Kirchenliedkunde
· Gottesdienstkunde

Die Ziffern nach den Fächernamen bedeuten Mehrfachbewertung. Die Wertung von Prüfungen in fakultativen Fächern erscheint im Zeugnis unter "Bemerkungen". Sie wird für die Festsetzung der Gesamtnote mit herangezogen.
Die Prüfung ist bestanden, wenn in den Hauptfächern "Chorleitung", „Klavierspiel“ und "Singen und Sprechen" mindestens die Note "ausreichend" erzielt wurde und wenn in den übrigen Fächern nicht mehr als zweimal die Note "ungenügend" erzielt wurde.
Ist die Prüfung aufgrund der Note "ungenügend" in einem oder beiden der oben genannten Hauptfächer  nicht bestanden, so kann dieses Fach/können diese Fächer  bei einem zweiten Prüfungstermin wiederholt werden; dieser darf nicht später als 12 Monante nach dem ersten Prüfungstermin liegen.
Ist die Prüfung aufgrund drei- oder mehrmaliger Vergabe der Note "ungenügend" in den übrigen Fächern  nicht bestanden, so kann sie in einzelnen Fächern  wiederholt werden, bis die Gesamtzahl der mit "ungenügend" benoteten Fächer nicht mehr als  zwei beträgt. Die Prüfung muß spätestens 12 Monate nach der ersten Prüfung abgeschlossen sein..

Die Teilbereichsprüfung als Chorleiter/in kann nur insgesamt (d.h. im Rahmen eines Prüfungskurses) abgelegt werden.
Dies gilt auch für die Wiederholung von Prüfungsfächern (s.o.)
Prüfungen in fakultativen Fächern können auch unabhängig vom Prüfungskurs abgelegt werden.

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